WÖRLEN - CHECKUP
Ein sicheres Zuhause schenkt Ihren Bewohnern Lebensqualität.
Als Eigentümer tragen Sie die wertvolle Verantwortung, für die Sicherheit Ihrer Bewohner und Mitarbeiter zu sorgen. Unser Gebäude-Checkup deckt Optimierungsbedarf rechtzeitig auf und liefert Ihnen direkt die passenden Lösungen dafür.
Unser USP
Ein Checkup. Alle Regelwerke statt widersprüchlicher Einzelgutachten ergeben ein harmonisiertes Lösungskonzept.
Ein Gebäude muss vielen Vorschriften, Gesetze und Normen gleichzeitig gerecht werden, die sich zudem widersprechen. Unsere Stärke ist die gleichlaufende Prüfung aller relevanten Anforderungen.
Unser Gebäude-Checkup bündelt alle Fachbereiche in einer einzigen Begehung. Das spart Ihnen die Koordination mehrerer Dienstleister und liefert Ihnen ein aufeinander abgestimmtes Gesamtergebnis.
Bayerische Bauordnung (BayBo)
Der Trugschluss des Bestandsschutzes: Was wirklich genehmigt ist, zählt. Ihr Schutz vor der Haftungsfalle.
Viele Immobilien wurden vor Jahrzehnten errichtet. Wer den heutigen Zustand mit den alten Plänen vergleicht, findet oft ein rechtliches Minenfeld. Ja, bauliche Details, die damals exakt so genehmigt wurden, genießen heute Bestandsschutz – selbst wenn man sie modern nicht mehr so bauen würde.
Doch dieser Schutz erlischt sofort bei:
- Nachträglichen baulichen Veränderungen ohne neue Genehmigung.
- Fehlern bei der damaligen Bauausführung, die von den Plänen abweichen.
Um Licht ins Dunkel zu bringen, gleichen wir den Ist-Zustand akribisch mit den historischen Genehmigungen und der damals gültigen Fassung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) ab. Im zweiten Schritt nutzen wir unsere tiefe Kenntnis der aktuellen BayBO, um für Sie rechtssichere, zukunftssichere und wirtschaftliche Lösungen zu entwickeln.
DIN 18040 barrierefrei
DIN 18040 & Barrierefreiheit – Weiter denken als die Norm: Warum die DIN 18040 im Seniorenwohnen nur der Anfang ist.
Die planerische Einhaltung der DIN 18040 ist Pflicht – doch die Praxis zeigt: Für echtes Wohnen im Alter greift die Norm oft zu kurz. Die starre Trennung zwischen ‚barrierefrei‘ und ‚rollstuhlgerecht‘ funktioniert im sozialen Wohnungsbau, ignoriert aber die fließenden Übergänge im Seniorenwohnen. Besonders der fortschreitende Prozess einer Demenz lässt sich nicht in starre DIN-Maße pressen. Da es hierfür keine gesetzlichen Leitlinien gibt, planen und prüfen wir mit dem, was wirklich zählt: tiefen Erfahrungswerten und echtem Praxiswissen für den Alltag der Bewohner.
Vorbeugender Brandschutz
Sonderbau statt Mindeststandard: Warum maximaler Brandschutz ein Verkaufsargument ist. Eingeschränkte Selbstrettung braucht höhere Maßstäbe
Im klassischen Wohnungsbau setzt der Gesetzgeber auf die Selbstrettung der Bewohner – doch eine eingeschränkte Selbstrettung im Alter braucht höhere Maßstäbe. Wer möchte schon mit über 80 Jahren auf die Feuerwehr am Fenster warten müssen?
Die strengeren Anforderungen eines Sonderbaus schrecken Investoren anfangs oft ab, weshalb viele versuchen, das Gebäude rechtlich als „selbstgesteuerte Einrichtung“ herabzustufen. Wir sehen das anders: Ein kompromissloser, baulicher Brandschutz schützt nicht nur Leben, sondern ist ein echtes Qualitätsmerkmal. Wer maximale Sicherheit garantiert, schafft unschlagbares Vertrauen bei Bewohnern, Angehörigen sowie Betreibern – und steigert damit den langfristigen Marktwert der gesamten Immobilie.
ArbStättV
Vom Wohnraum zur Arbeitsstätte: Denken Sie den Betreiber von Anfang an mit.
Ein Gebäude verändert seine rechtlichen Anforderungen mit seiner Nutzung. Selbst wenn eine Immobilie anfangs ohne festen Betreiber startet: Sobald Pflege- oder Dienstleistungen zentral gesteuert werden, greifen das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) sowie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in voller Härte. Plötzlich wird das Gebäude zum Arbeitsplatz für Pflegekräfte. Wir sorgen dafür, dass die nötigen Funktionsräume, Wegebeziehungen und Sicherheitsradien von Beginn an berücksichtigt sind. So bleibt Ihre Immobilie dauerhaft flexibel, drittverwendungsfähig und geschützt vor astronomischen Kosten für spätere Umbauten.
PfleWoqG / AVPfleWoqG
Prüfung nach AVPfleWoqG: Kluge Abwägung zwischen Richtlinie und Machbarkeit.
Ein gravierender Unterschied zur klassischen Bauordnung wird oft übersehen: Das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) sowie die dazugehörige Ausführungsverordnung (AVPfleWoqG) kennen keinen dauerhaften Bestandsschutz. Ein Seniorenheim muss den aktuellen Anforderungen an die Lebensqualität der Bewohner dauerhaft gerecht werden.
Bei unseren Begehungen erleben wir oft, dass Immobilien in einzelnen Punkten abweichen. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt: Wo die bauliche Substanz starre Anpassungen nicht zulässt, gilt es, klug abzuwägen. Wir suchen nicht nach Problemen, sondern erarbeiten gemeinsam mit Ihnen kreative und behördlich akzeptierte Lösungen, um die Vorgaben der AVPfleWoqG mit der Realität Ihres Bestandsgebäudes zu harmonisieren.
Beratung zur Entwurfs-
optimierung
Gerne beraten wir auch weiterhin im Zuge der Umsetzung des Projektes zur Optimierung, wenn die Planung konkreter wird.
Wenn es z. B. im Entwurf um genaue Masse, Abstände, Höhen / Dimensionen, Farben, Licht und Materialien geht – als Basis des
besseren Zurechtfindens, Begreifens, Erlebens. Die Wirksamkeit dieser Themen ist nachweislich und werden als sog. psychologische Architektur in anderen Ländern hervorragend in sozialen Gebäuden wie Senioren- oder Behinderteneinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten eingesetzt.
Für eine gute und praktische Wohnqualität.
















